Es war ein Unterdorfer Festtag. In die Turmkugel wurde ein Behälter mit zeittypischen Kleinigkeiten eingearbeitet und dann gings in die Höhe. Die Männer von der Alpinschule High Mountain, unter der Leitung von Martin Gstrein, leisteten ganze Arbeit in schwindelnder Höhe. Mit dabei waren der Pfarrkirchenrat der Pfarrkirche Untermieming als Initiator der Renovierung, Vbm. Stefan Pickelmann und die guten Seelen der St. Georgskirche – Elisabeth Stubenböck und Kurt Habicher. Das musste natürlich ausgiebig gefeiert werden.
Seit alters her waren die Türme der Kirchen bevorzugte Aufbewahrungsorte für den Kirchenschatz, aber auch für das Archiv, weil die kostbaren Dinge dort in der Regel optimal geschützt waren, vor Feuersbrunst ebenso wie vor äußeren Feinden. Die Turmkugeln oben an der Spitze, zumeist gleich unter dem Turmkreuz, wurden zu einer Art „Zeitkapseln“, deren Aufgabe es war, zeittypische Dinge für die nächsten Generationen aufzubewahren und weiterzugeben.
Auf dem Turm der St. Georgskirche ist ein Doppelkreuz – eine Besonderheit.
Seit Jahrhunderten bedeutet das Doppelkreuz auf kirchlichen Gebäuden das sichtbare Zeichen für die Exemtion dieser – natürlich auch der kirchlichen Organisationen, sprich der Orden, d. h. der Klöster und Stifte – von der jeweiligen bischöflichen Jurisdiktion des Diözesanbischofs.
Exemtion (lateinisch eximere ‚herausnehmen‘) bezeichnet die Begründung einer rechtlichen Sonderstellung. In der Rechtssprache versteht man unter einer Exemtion die generelle Freistellung bestimmter Personen, Institutionen oder Orte aus dem Gerichtsverband (Gerichtsfreiheit) und die Zuerkennung einer eigenen Gerichtsbarkeit (lat. privilegium [electionis] fori) sowie die Befreiung von bestimmten öffentlichen Lasten.
Im Mittelalter erlangten viele Bistümer, Orden, Universitäten und Abteien die Exemtion. Besondere Bedeutung hatte die Exemtion für Orden und Klöster, die durch diesen Status eine gewisse rechtliche Eigenständigkeit gegenüber den jeweiligen lokalen und regionalen kirchlichen Amtsträgern erhalten konnten. (Quelle: Wikipedia).
Welche rechtliche Sonderstellung die Filialkirche St. Georg im Gegensatz zur (übergeordneten) Pfarrkirche Untermieming innehatte ist (noch) nicht bekannt.
Fotos: Andreas Fischer